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   VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481, 9 B 11.90   

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https://dejure.org/2010,68985
VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481, 9 B 11.90 (https://dejure.org/2010,68985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2010 - 9 B 10.481, 9 B 11.90 (https://dejure.org/2010,68985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2010 - 9 B 10.481, 9 B 11.90 (https://dejure.org/2010,68985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung; Rechtsgrundlage; Änderung der Rechtslage; Auswechseln der Rechtsgrundlage und der Begründung durch die Widerspruchsbehörde; Entfallen des Bestandsschutzes; Ermessen; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    Da ein in seiner Substanz bestandsgeschütztes Gebäude nicht ohne seine damit verbundene Nutzung gesehen werden kann, endet der Bestandsschutz mit der erkennbar endgültigen Aufgabe der Nutzung (BVerwG vom 24.5.1988, BRS 48 Nr. 137; vom 21.11.2000 Az. 4 B 36.00 â?¹jurisâ?º).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. Beschluss v. 15.10.2001 - Az. 4 B 69.01 â?¹jurisâ?º) wirkt ein Gebäude dann verunstaltend, wenn es sich um einen hässlichen Zustand handelt, der das ästhetische Empfinden eines für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters, also das Urteil des sog. "gebildeten Durchschnittsmenschen", verletzt.
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    Da ein in seiner Substanz bestandsgeschütztes Gebäude nicht ohne seine damit verbundene Nutzung gesehen werden kann, endet der Bestandsschutz mit der erkennbar endgültigen Aufgabe der Nutzung (BVerwG vom 24.5.1988, BRS 48 Nr. 137; vom 21.11.2000 Az. 4 B 36.00 â?¹jurisâ?º).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91

    Anordnung des vollständigen Abrisses; Ermessenskriterien; Unsichere Bauruine;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    d) Dass über die Befugnisnorm des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO 2008 (Art. 60 Abs. 2 Satz 2 BayBO 1998) auch die Beseitigung eines Gebäudes verlangt werden kann, entspricht der wohl herrschenden Meinung, die davon ausgeht, dass der in der genannten Vorschrift verwendete Begriff der "Anordnungen" weit auszulegen ist und damit auch Beseitigungsanordnungen ermöglicht (vgl. BayVGH vom 22.9.1986 BayVBl 1987, 597; OVG NRW vom 3.2.1994 BauR 1994, 741; vgl. auch Dirnberger in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung 2008, Band 1, Stand Dezember 2010, RdNr. 55 zu Art. 54).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 4 B 203.84

    Wiederaufbau - Gebäude - Ruine - Nicht begünstigt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 18.9.1984 Az. 4 B 203/84 â?¹jurisâ?º zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 3 BBauG) soll diese Vorschrift einem sonst etwa drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell bedeutsamen Gebäuden vorbeugen, nicht aber den Wiederaufbau eines zur Ruine verfallenen Gebäudes ermöglichen.
  • BVerwG, 07.08.1990 - 9 B 11.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
    Der Rechtsvorgänger der Klägerin zu 2, der nach Übergabe dieses Urteilstenors an die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofs verstorben ist und dessen Alleinerbin die Klägerin zu 2 (Az. 9 B 11.90) ist, sowie die Klägerin zu 1 (Az. 9 B 10.481) sind bzw. waren hälftige Miteigentümer der Grundstücke FlNrn.
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099

    Teilprivilegierung

    Eine "Ruine" sei nicht mehr geschützt, auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2010 (Az. 9 B 10.481) werde verwiesen.
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